Interne Regelung der Danse-Salsa Schule
Sprachliche Vorrangklausel
Das vorliegende Dokument ist in französischer Sprache verfasst, die als einzige Version rechtsverbindlich ist. Die in anderen Sprachen angebotenen Versionen dienen lediglich der Orientierung, um das Verständnis für nicht französischsprachige Personen zu erleichtern. Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung ist nur die französische Version maßgeblich.
Allgemeine Beschreibung
Die vorliegende Geschäftsordnung bildet den Rahmen für die Bedingungen des Betriebs der Schule danse-salsa.lu. Sie definiert die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Schule, Schülern und ggf. ihren Vertretern, um ein respektvolles und sicheres Umfeld zu gewährleisten, das den in Luxemburg geltenden Gesetzen entspricht.
Artikel 1 - Anmeldung und Zahlung
- Modalitäten
Die Anmeldung wird wirksam, sobald das ausgefüllte Formular und die erste Zahlung eingegangen sind.
Die Zahlung kann erfolgen :- In einer Summe: vollständig bei der Anmeldung;
- In zwei Raten: 50 % bei der Anmeldung, 50 % innerhalb von 31 Tagen.
- Zahlung = Annahme
Die Zahlung der Anmeldegebühr bedeutet die vollständige und uneingeschränkte Annahme dieser Schulordnung. - Verspätete Zahlung
Jede verspätete Zahlung kann ohne Rückzahlung zum Auschluss der Kurse führen.
Die Schule behält sich das Recht vor, zukünftige Anmeldungen bei unbezahlten Rechnungen abzulehnen.
Artikel 2 - Anwesenheit und Engagement
- Anwesenheit
Die Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Bei Abwesenheit wird keine Ermäßigung oder Entschädigung gewährt, es sei denn, es handelt sich um einen ordnungsgemäß begründeten Fall höherer Gewalt. - Verspätungen
Wiederholte Verspätungen stören den Unterrichtsablauf und können einen vorübergehenden oder endgültigen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigen.
Artikel 3 - Kleidung, Verhalten und Respekt
- Angemessene Kleidung
Die Schülerinnen und Schüler müssen saubere, bequeme und für den Tanz geeignete Kleidung tragen. Die Schuhe müssen sauber sein und Schmuck oder Gegenstände, die Verletzungen verursachen könnten, müssen abgelegt werden. - Allgemeines Verhalten
Jeder Schüler muss sich respektvoll verhalten gegenüber:- den Lehrern (intern oder als Gast),
- den Musikern und externen Referenten,
- den anderen Schülern,
- dem Schulpersonal,
- der Ausstattung und den Räumlichkeiten.
- Verhalten außerhalb der Schule
Jede Handlung oder Äußerung, die die Ehre, die Würde oder den Ruf der Schule, ihrer Lehrer (fest angestellte oder Gastlehrer), Musiker oder Referenten verletzt - auch in sozialen Netzwerken sowie in jedem öffentlichen oder privaten Kontext - wird mit entsprechenden Maßnahmen geahndet, die bis zum endgültigen Ausschluss ohne Rückerstattung führen können.
Artikel 4 – Soziale Netzwerke und digitale Gruppen
- Freiwillige Nutzung
Die Nutzung von Plattformen wie WhatsApp, Facebook, Telegram oder anderen ist nicht verpflichtend.
Nur die offizielle Webseite danse-salsa.lu gilt als offizieller Kommunikationskanal. - Diskretionäre Verwaltung
Die Schule behält sich das Recht vor, jede digitale Gruppe oder jeden Kanal zu erstellen, zu ändern oder zu löschen.
Sie kann jede Person ohne Begründung, Vorankündigung oder Erklärungsverpflichtung hinzufügen, ausschließen oder entfernen.
Artikel 5 – Nutzung des Bildrechts (Fotos und Videos)
- Bei den Aktivitäten der Schule können Bilder (Fotos oder Videos) erstellt werden. Diese können zu Kommunikations- oder Werbezwecken verwendet werden (Website, soziale Netzwerke, Plakate usw.), in einem nicht-kommerziellen und nicht-namentlichen Rahmen.
- Diese Nutzung unterliegt Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, die bei der Anmeldung eingeholt wird. Jede Person kann ihre Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen unter: ecole@danse-salsa.lu.
Artikel 6 – Personenbezogene Daten (DSGVO)
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird ausführlich in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
Artikel 7 – Versicherung und Haftung
- Die Schule ist durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Jeder Schüler wird gebeten, eine persönliche Unfallversicherung abzuschließen.
- Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
Artikel 8 – Aufführungen und Darbietungen
- Die Teilnahme an Aufführungen bedarf der Zustimmung des Lehrers.
- Zusätzliche Proben können erforderlich sein.
- Unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Artikel 9 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese Hausordnung unterliegt luxemburgischem Recht.
- Alle Streitigkeiten fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Luxemburg-Stadt.
Artikel 10 – Änderung der Hausordnung
- Diese Hausordnung kann jederzeit von der Schule geändert werden.
- Die geltende Version ist auf danse-salsa.lu verfügbar.